Hygiene- und Sicherheitskonzept des TSV Wallenhorst

Hygiene- und Sicherheitskonzept des TSV Wallenhorst

1.) Allgemeine Informationen:

- Als Ansprechpartner wird ein Hygieneverantwortlicher / eine Hygieneverantwortliche bestimmt, die mindestens achtzehn Jahre alt ist. Diese Person achtet vor Ort auf die Umsetzung des erstellten Hygienekonzeptes.

- Im Eingangs- und Zuschauerbereich sowie innerhalb der sanitären Einrichtungen werden Hygienerichtlinien ausgehängt.

- Alle Spieler*innen und Zuschauer dürfen die Sportanlage nur betreten, wenn sie keine Krankheitssymptome aufweisen oder wissentlich kein Kontakt zu infizierten Personen innerhalb der letzten zwei Wochen bestand.

- Beim Betreten der Anlage ist verpflichtend für alle an der Veranstaltung Beteiligten eine Händedesinfektion durchzuführen.

- Im Grundsatz gilt: Ein Mindestabstand von 1,5 m zu jeder anderen Person in der Öffentlichkeit bzw. in für die Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen ist einzuhalten.

Ausnahmefälle:

1. zu Personen aus dem gemeinsamen Hausstand

2. zu Personen eines weiteren Hausstandes oder

3. zu einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen aus zwei unterschiedlichen Hausständen

- Zuschauer dürfen den Wettkampfbereich (Fußballfeld) nicht betreten.

- Zur Steuerung der Personenströme werden diese durch Absperrungen gelenkt

 

2.) Datenerhebung:

- Von allen Anwesenden sind folgende Daten zu erheben: 1. Familienname 2. Vorname 3. Vollständige Anschrift 4.Telefonnummer

- Der Veranstalter behält sich das Recht einer stichprobenartigen Kontrolle vor

- Für die teilnehmenden Mannschaften und das Schiedsgericht/Organisationsteam erfolgt die Erhebung über einzelne Listen.

- Die Dokumentation wird unter Einhaltung des Datenschutzes für drei Wochen nach dem jeweiligen Spiel aufbewahrt und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt. Spätestens einen Monat nach dem Ende des Gesamtevents sind die Kontaktdaten zu löschen.

 

3.) Spielablauf unter Berücksichtigung des Inzidenzwertes:

- Während des gesamten Besuchs auf der Sportanlage ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser kann am Sitzplatz abgelegt werden. Bei steigendem Inzidenzwert behält sich der Verein das Recht vor, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Sitzplatz verpflichtend zu machen.

- Die Mannschaften betreten und verlassen die Spielfeld zu unterschiedlichen Zeitpunkten über unterschiedliche Ein- und Ausgänge.

- Auswechselspieler halten sich in einem abgesteckten Korridor (Auswechselbank) auf. Das Aufwärmen erfolgt ausschließlich hinter den Toren.

 

Sieben-Tage-Inzidenzwert Covid-19

Entscheidend für die Durchführung oder die Absage eines Spieles sind die täglich vom Gesundheitsamt Osnabrück veröffentlichen Inzidenzwerte für das Stadtgebiet Osnabrück. Diese Werte betreffen das Veranstaltungsgebiet und nicht das Herkunftsgebiet der einzelnen Spieler*innen. Um auf verschiedene Werte angemessen reagieren zu können, gelten unterschiedliche Regelungen während des Pandemieverlaufs.

- Inzidenzwert Covid-19 unter 35/100.000:

o Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und des Mindestabstands von 1,5m (Ausnahmen s. Punkt 1.5.)

o Desinfizierung der Fußbälle/Hilfsmaterialien nach jedem Spiel o Mannschaften betreten und verlassen das Spielfeld gemeinsam mit der Gegnermannschaft

 

- Inzidenzwert Covid-19 zwischen 35 und 49/100.000 (zusätzlich):

o Mannschaften betreten und verlassen das Spielfeld alleine und hintereinander

o Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Trainer, Betreuer, Auswechselspieler außerhalb des Auswechselbank oder des Aufwärmbereichs

o Händedesinfektion für Schiedsrichter und Spieler*innen vor jedem Spiel verpflichtend

o Desinfizierung der Fußbälle/Hilfsmaterialien in der Halbzeit/nach dem Spiel

 

- Inzidenzwert Covid-19 über 50/100.000

o Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Zuschauer, Spieler*innen, Schiedsrichter und Offiziellen während der gesamten Veranstaltung. Einzig auf dem Platz und beim Aufwärmen darf dieser abgelegt werden

o Je nach behördlicher Vorgabe Spiel mit Zuschauerbegrenzung, Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder Spielabsage.

Für den Fall, dass die Bundes- oder Landesregierung sowie die Stadt Osnabrück neue Richtlinien zur allgemeinen Eindämmung der Covid-19-Pandemie erlassen, behält sich der Veranstalter vor, die für den Spieltag geltenden Bestimmungen auf einen niedrigeren oder höheren Sieben-TageInzidenzwert anzupassen.

 

Wallenhorst, der 16.10.2020

 

 

 

 

 

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